Häufige Fragen
Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie mir gerne – ich helfe Ihnen weiter.
In vielen Fällen ja – Physiotherapie darf nur nach ärztlicher Verordnung stattfinden, außer es handelt sich um präventive Therapie. Auf Ihrer Verordnung sollten die Dauer und Art der Behandlung notiert sein, z. B. „Physiotherapie à 45 min".
Bei ÖGK und BVAEB sind aktuell (02/2026) keine chefärztlichen Bewilligungen erforderlich. Lassen Sie bei KFA und SVS bitte vor der Therapieserie Ihre Verordnung bewilligen. Bei Fragen stehe ich gerne vor unserem Ersttermin zur Verfügung.
Die Anzahl der notwendigen Einheiten ist ganz von Ihren Zielen und Ihrem Beschwerdebild abhängig. Einheiten werden immer in Absprache zwischen Ihnen und mir vereinbart, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ich bin Wahltherapeutin. Ein Teil der Kosten kann nach Einreichung rückerstattet werden. Der genaue Betrag variiert von Kasse zu Kasse. ÖGK-Versicherte erhalten für 45 min Therapie eine Kostenerstattung von 45,62 €. Für einen Hausbesuch werden 30,40 € erstattet. (Stand: 02/2026).
In der Regel dauert eine Physiotherapie-Einheit 45–60 Minuten. Je nach Vorgabe auf der ärztlichen Verordnung und Ihrem Beschwerdebild kann dies variieren.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mindestens 24 Stunden davor abzusagen. Andernfalls muss ich den Termin in Rechnung stellen.
Ich biete Therapie in Wien und Korneuburg an:
Human Movement: Volkertstraße 4/2/1-2, 1020 WienPhysiotherapie Korneuburg: Kielmannseggasse 14, 2100 Korneuburg
Hausbesuche in 1020, 1210, 1220 sowie im Norden Wiens (Langenzersdorf, Bisamberg, Korneuburg). Fragen Sie gerne für Gebiete in der Umgebung an.